Ausländerrecht
Ausländerrecht, Migrationsrecht und Staatsangehörigkeitsrecht
Rechtliche Beratung bei Aufenthalt, Migration und grenzüberschreitenden Lebenssituationen
Grenzüberschreitende Lebenssituationen führen häufig dazu, dass mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig relevant werden. Fragen des Ausländer- und Aufenthaltsrechts können eng mit dem Familienrecht, dem Arbeitsrecht und dem Staatsangehörigkeitsrecht verbunden sein.
Eine Eheschließung mit einer ausländischen Staatsangehörigen oder einem ausländischen Staatsangehörigen, eine Trennung oder Scheidung, die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland oder die Einbürgerung können jeweils eigenständige aufenthalts- und staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen aufwerfen.
Gerade deshalb ist es wichtig, die verschiedenen rechtlichen Bereiche nicht isoliert zu betrachten. Eine Veränderung der familiären Situation kann beispielsweise Auswirkungen auf ein Aufenthaltsrecht haben. Umgekehrt kann der Aufenthaltsstatus für familienrechtliche oder arbeitsrechtliche Fragen von Bedeutung sein.
Ich berate und vertrete Sie in ausländer-, migrations- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Angelegenheiten nach deutschem Recht und berücksichtige dabei die Verbindungen zu anderen für Ihren Fall relevanten Rechtsgebieten.
Eigenständiges Aufenthaltsrecht nach der Heirat
Ein Aufenthalt in Deutschland kann im Zusammenhang mit einer Ehe oder familiären Lebensgemeinschaft mit einem deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen stehen.
Insbesondere bei einer Trennung stellt sich häufig die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das bisherige Aufenthaltsrecht unabhängig von der ehelichen Lebensgemeinschaft fortbestehen kann.
Ob ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach der Heirat bzw. nach einer Trennung besteht, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Eine frühzeitige Beratung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn eine Trennung bevorsteht oder bereits erfolgt ist und Unsicherheit über die aufenthaltsrechtlichen Folgen besteht.
Aufenthaltstitel nach Trennung oder Scheidung
Eine Trennung oder Scheidung kann für ausländische Ehegatten aufenthaltsrechtlich von erheblicher Bedeutung sein.
Dabei kann sich unter anderem die Frage stellen, ob der bisherige Aufenthaltstitel weiterhin besteht, ob ein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden ist oder ob ein anderer Aufenthaltstitel in Betracht kommt.
Die aufenthaltsrechtliche Beurteilung kann dabei von verschiedenen Faktoren abhängen, insbesondere von der bisherigen Aufenthaltsdauer, dem bisherigen Aufenthaltstitel, der familiären Situation und weiteren persönlichen Umständen.
Eine rechtzeitige rechtliche Prüfung kann helfen, die möglichen Auswirkungen einer Trennung oder Scheidung auf den weiteren Aufenthalt in Deutschland zu erkennen.
Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer
Auch die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland kann aufenthaltsrechtliche Fragen aufwerfen.
Für ausländische Arbeitnehmer können je nach Staatsangehörigkeit, Qualifikation, Beschäftigung und persönlicher Situation unterschiedliche Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels gelten.
Ich berate zu Fragen rund um den Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer und die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Deutschland.
Einstellung ausländischer Arbeitnehmer
Für Arbeitgeber stellt sich bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer häufig nicht nur eine arbeitsrechtliche, sondern auch eine aufenthaltsrechtliche Frage.
Vor der Einstellung kann insbesondere zu prüfen sein, ob die betreffende Person in Deutschland arbeiten darf, welcher Aufenthaltstitel erforderlich ist und ob für die konkrete Beschäftigung besondere Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Eine frühzeitige Prüfung kann Arbeitgeber dabei unterstützen, aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen bereits im Einstellungsprozess zu berücksichtigen.
Arbeitsrecht und Aufenthaltsrecht
Bei ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können Arbeitsrecht und Aufenthaltsrecht unmittelbar miteinander verbunden sein.
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, ein Arbeitgeberwechsel, eine Änderung der Tätigkeit oder der Verlust des Arbeitsplatzes können je nach Aufenthaltstitel auch aufenthaltsrechtliche Fragen aufwerfen.
Umgekehrt kann der bestehende Aufenthaltstitel für die Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung von Bedeutung sein.
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist deshalb eine Betrachtung der arbeitsrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Aspekte sinnvoll.
Familienrecht und Aufenthaltsrecht
Auch zwischen Familienrecht und Aufenthaltsrecht bestehen enge Zusammenhänge.
Eine Eheschließung, die Geburt eines Kindes, eine Trennung oder Scheidung sowie Fragen des Sorgerechts und des Umgangsrechts können für ausländische Familienangehörige gleichzeitig aufenthaltsrechtliche Bedeutung haben.
Insbesondere bei einer Trennung oder Scheidung sollte daher nicht nur die familienrechtliche Situation betrachtet werden. Es kann ebenso wichtig sein, frühzeitig zu prüfen, welche Auswirkungen die Veränderung der familiären Lebensgemeinschaft auf den Aufenthalt in Deutschland haben kann.
Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerung
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht.
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss verschiedene gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Dabei können unter anderem die bisherige Staatsangehörigkeit, der bisherige Aufenthalt in Deutschland, die familiäre Situation und die persönliche sowie wirtschaftliche Integration eine Rolle spielen.
Ich berate zu Fragen des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit und zur Einbürgerung nach deutschem Recht und prüfe die individuellen Voraussetzungen des jeweiligen Falles.
Grenzüberschreitende Sachverhalte – verschiedene Rechtsgebiete gemeinsam betrachten
Gerade bei internationalen Lebenssituationen greifen verschiedene Rechtsgebiete häufig ineinander.
Beispiele hierfür sind:
- Eheschließung mit einer ausländischen Staatsangehörigen oder einem ausländischen Staatsangehörigen
- Familiennachzug und Aufenthalt
- Trennung oder Scheidung und die Auswirkungen auf den Aufenthaltstitel
- Geburt eines Kindes und Fragen der Staatsangehörigkeit
- Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
- Arbeitgeberwechsel und Aufenthaltsrecht
- Einbürgerung und bisherige Staatsangehörigkeit
- familienrechtliche Sachverhalte mit Auslandsbezug
- arbeitsrechtliche Sachverhalte mit internationalem Bezug
Gerade in solchen Fällen kann eine isolierte Betrachtung einzelner Rechtsfragen zu kurz greifen. Ziel der Beratung ist daher, die für den konkreten Sachverhalt relevanten rechtlichen Bereiche zusammenzuführen und ihre Wechselwirkungen zu berücksichtigen.
Zusammenarbeit mit Notaren und Kolleginnen und Kollegen aus anderen Rechtsordnungen
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten arbeiten wir eng mit Notarinnen und Notaren sowie qualifizierten Kolleginnen und Kollegen aus anderen Rechtsordnungen zusammen.
Dadurch können rechtliche Fragestellungen, die einen Bezug zu mehreren Staaten haben, koordiniert betrachtet werden. Die Beratung und Vertretung durch unsere Kanzlei erfolgt dabei auf Grundlage des deutschen Rechts; soweit Fragen des Rechts eines anderen Staates betroffen sind, kann die Zusammenarbeit mit dort tätigen spezialisierten Kolleginnen und Kollegen sinnvoll sein.
Persönliche und individuelle Beratung
Ausländerrechtliche, aufenthaltsrechtliche und staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen können erhebliche Auswirkungen auf das persönliche und berufliche Leben haben. Gleichzeitig sind die gesetzlichen Voraussetzungen häufig von zahlreichen individuellen Umständen abhängig.
Deshalb ist eine frühzeitige Prüfung der persönlichen Situation besonders wichtig.
Ich erläutere Ihnen die für Ihren Fall maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen und unterstütze Sie dabei, Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die nächsten Schritte einzuschätzen.
Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin.
Persönlich in Düsseldorf oder digital – auf Deutsch, Englisch oder Russisch.
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